Mangelnde Führungserfahrung: Wahl von Kerstin Richter zur Beigeordneten in Brühl war rechtswidrig

Mangelnde Führungserfahrung: Wahl von Kerstin Richter zur Beigeordneten in Brühl war rechtswidrig

Der Kreis hält die Wahl von Kerstin Richter für rechtswidrig. Laut Kommunalaufsicht fehlt ihr die nötige Führungserfahrung.

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Quelle: Rhein-Erft
Autor: Wolfram Kämpf

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