Urteil in Münster: Gericht: Rhein-Erft-Kreis hätte Fahrtenbuch Führen nicht anordnen dürfen

Urteil in Münster: Gericht: Rhein-Erft-Kreis hätte Fahrtenbuch Führen nicht anordnen dürfen

Der Rhein-Erft-Kreis hätte mehr tun müssen, um den Fahrer des geblitzten Autos zu ermitteln, entschied das OVG.

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Quelle: Rhein-Erft
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Administrator

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