Köln: Bestechlichkeit – Amtsmitarbeiterin muss in Haft
Eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts ist wegen illegaler Einschleusung von Ausländern vor dem Landgericht zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erging wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Falschbeurkundung im Amt und Bestechlichkeit.
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Quelle: Radio Erft – Lokalnachrichten
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