Brühl: Tanzgruppen dürfen doch bei Proklamation auftreten

Brühl: Tanzgruppen dürfen doch bei Proklamation auftreten

In der Diskussion um die Proklamation des Brühler Dreigestirns gibt es eine Wendung: Die Brühler Tanzgruppen dürfen jetzt doch gemeinsam bei der Veranstaltung auf der Bühne stehen.

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Quelle: Radio Erft – Lokalnachrichten
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Administrator

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