Köln: Urteil im Prozess um abgebissenes Ohr an Karneval
Bei einem Streit an Karneval hatte ein Mann einem anderen die linke Ohrmuschel abgebissen – jetzt wurde er zu knapp zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und muss Schadensersatz zahlen.
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Quelle: Radio Erft – Lokalnachrichten
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