Geförderte Wohnungen: Quote soll nicht für das geplante Abtei-Quartier gelten
Für das Projekt gilt eine Ausnahme. Die Investorin muss aber in der zweiten Jahreshälfte 2025 einen genehmigungsfähigen Bauantrag vorlegen.
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Quelle: Rhein-Erft
Autor: Maria Machnik