Geldstrafe für „Mönch von Lützerath“

Geldstrafe für „Mönch von Lützerath“

Der „Mönch von Lützerath“ muss eine Geldstrafe von 4.200 Euro zahlen. Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den Klimaaktivisten für seine Aktionen bei den Protesten gegen die Räumung von Lützerath.

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Quelle: Radio Erft – Lokalnachrichten
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Administrator

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