Korruption Rathaus Frechen: Warum einer der Verurteilten die Haftstrafe noch nicht angetreten hat

Korruption Rathaus Frechen: Warum einer der Verurteilten die Haftstrafe noch nicht angetreten hat

Der Senat am Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil im Herbst vergangenen Jahres als unbegründet verworfen.

Den ganzen Beitrag weiterlesen auf …

Quelle: Rhein-Erft
Autor: Udo Beißel

Administrator

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung