Grundsteuer B: Differenzierter Hebesatz in Frechen ab 2026 – Entlastung für private Haushalte

Grundsteuer B: Differenzierter Hebesatz in Frechen ab 2026 – Entlastung für private Haushalte

Die konkreten Sätze werden Ende 2025 beschlossen. Die Mietpreise sollen somit stabilisiert und mehr Wohnraum geschaffen sowie erhalten werden.

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Quelle: Rhein-Erft
Autor: Alexa Jansen

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