„Möglicherweise unzulässige Wahlwerbung“: Ärger um politische Taxi-Werbung in Brühl

„Möglicherweise unzulässige Wahlwerbung“: Ärger um politische Taxi-Werbung in Brühl

Ein Brühler Taxi-Unternehmen hatte Aufkleber mit politischer Wahlwerbung auf Fahrzeugen angebracht. Das ist gemäß BOKraft unzulässig.

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Quelle: Rhein-Erft
Autor: Eva-Maria Zumbé

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