„Möglicherweise unzulässige Wahlwerbung“: Ärger um politische Taxi-Werbung in Brühl
Ein Brühler Taxi-Unternehmen hatte Aufkleber mit politischer Wahlwerbung auf Fahrzeugen angebracht. Das ist gemäß BOKraft unzulässig.
Den ganzen Beitrag weiterlesen auf …
![]()
Quelle: Rhein-Erft
Autor: Eva-Maria Zumbé