Unterstützung: Betroffene des Starkregens in Bedburg erhalten Soforthilfe vom Land

Unterstützung: Betroffene des Starkregens in Bedburg erhalten Soforthilfe vom Land

Für die Soforthilfe müssen Antragsteller einen Schaden in Höhe von mindestens 5000 Euro oder den Verlust des Hausstandes nachweisen.

Den ganzen Beitrag weiterlesen auf …

Quelle: Rhein-Erft
Autor: Maria Machnik

Administrator

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung