230412-2: Autofahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, dafür aber mutmaßlich unter Drogeneinfluss

230412-2: Autofahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, dafür aber mutmaßlich unter Drogeneinfluss

Verkehr Blutprobe auf Anordnung der Polizisten entnommen Blutprobe auf Anordnung der Polizisten entnommen

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Quelle: Pressemitteilungen der Polizei NRW
Autor: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

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