Köln: Fütterungsverbot für Tauben am Großmarkt bestätigt
Am ehemaligen Großmarkt in Köln dürfen Tauben weiterhin nicht gefüttert werden. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt eine Ausnahme vom Fütterungsverbot nicht genehmigen muss.
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Quelle: Radio Erft – Lokalnachrichten
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