Urteil: Erzbistum Köln haftet nicht für Missbrauchspriester
Wenn ein katholischer Priester Kinder sexuell missbraucht, können die Opfer dann Schmerzensgeld vom jeweiligen Bistum verlangen? Dazu hat das Kölner Landgericht jetzt eine umstrittene Entscheidung gefällt.
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Quelle: Radio Erft – Lokalnachrichten
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